Schweizer Pharmakovigilanz in acht Sprachen

Schweizer Pharmakovigilanz für Pharmaunternehmen

Planen Sie einen Schweizer Markteintritt oder prüfen Sie Ihr lokales Sicherheitssystem? Informieren Sie sich über RPPV, Meldepflichten und ausgelagerte PV-Leistungen und beschreiben Sie Ihren Bedarf.

Schweizer Projekt besprechen
  • Unabhängiges Informationsportal
  • Öffentliche Quellen
  • Acht Sprachen
Apothekerin im Gespräch mit einer Person an einer hellen Apothekentheke
  • 15 Tageschwerwiegende Fälle
  • MeldewegeOffizielle Anlaufstellen
  • RPPV-RolleArt. 65 VAM
Frist

Die Schweizer Meldefristen auf einen Blick

Swissmedic unterscheidet nach Schweregrad, nicht nach Melderolle: schwerwiegende Verdachtsfälle innerhalb von 15 Tagen, nicht schwerwiegende und bisher unbekannte innerhalb von 60 Tagen. Bei Medizinprodukten gelten die Fristen der EU-MDR, die die MepV übernimmt.

Tag 0: wann die Frist zu laufen beginntDie Frist läuft ab dem Tag, an dem die Minimalinformation erstmals irgendwo im Unternehmen oder bei einem Dienstleister eingeht. Dieser Tag 0 ist in Inspektionen regelmässig der erste Prüfpunkt.

Meldefristen Schweiz, Stand 2026. Rechtsgrundlagen: HMG, VAM, MepV.
FallWer meldetFristKanalRechtsgrundlage
Schwerwiegende ArzneimittelnebenwirkungMedizinalperson, Zulassungsinhaberin15 TageElViSArt. 59 HMG, Art. 61 ff. VAM
Nicht schwerwiegende, bisher unbekannte NebenwirkungMedizinalperson, Zulassungsinhaberin60 TageElViSArt. 59 HMG, Art. 61 ff. VAM
Nebenwirkung, Meldung durch BetroffenePatientin, Patient, AngehörigeKeine FristOnline-Formular für BetroffeneFreiwillige Meldung
Qualitätsmangel mit GesundheitsgefährdungZulassungsinhaberin, FachpersonUnverzüglichSwissmedic MarktüberwachungArt. 59 HMG
Medizinprodukt: ernste Gefahr für die öffentliche GesundheitHersteller, Bevollmächtigter2 TageFormular WirtschaftsakteureArt. 66 MepV, Art. 87 EU-MDR
Medizinprodukt: Tod oder schwerwiegende VerschlechterungHersteller, Bevollmächtigter10 TageFormular WirtschaftsakteureArt. 66 MepV, Art. 87 EU-MDR
Medizinprodukt: übrige schwerwiegende VorkommnisseHersteller, Bevollmächtigter15 TageFormular WirtschaftsakteureArt. 66 MepV, Art. 87 EU-MDR
SUSAR in einer klinischen Studie, tödlich oder lebensbedrohendSponsor7 TageSwissmedic und EthikkommissionKlinV
Übrige SUSAR in einer klinischen StudieSponsor15 TageSwissmedic und EthikkommissionKlinV

Worauf Sie bei PV-Anbietern achten sollten

Dieses unabhängige Informationsportal bereitet öffentliche Quellen auf und ist nicht mit Behörden verbunden.

Beschreiben Sie Ihren Bedarf an regulatorischer Unterstützung. Dieses Portal nimmt Anfragen entgegen; Leistungen und Qualifikationen eines externen Anbieters sind separat zu vereinbaren und zu prüfen.

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  • Fristen, die halten

    Dokumentierter Tag 0, tägliche Fristenkontrolle und eine Bereitschaft, die auch Freitagabend erreichbar ist.

  • Vier Sprachen, eine Akte

    Meldungen und Behördenkorrespondenz auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch, ohne Übersetzungsschleife.

  • Inspektionserfahrung

    Externe Anbieter begleiten Swissmedic-Inspektionen von der Vorbereitung bis zur CAPA-Abarbeitung, mit belastbarer Dokumentation.

  • Ein Ansprechpartner

    RPPV, Case Manager und Regulatory Lead sitzen am gleichen Tisch. Keine Ticketnummer, kein Rückruf am nächsten Tag.

Themen erkunden

Die Kernthemen der Schweizer Vigilance, jeweils mit Fristen, Quellen und Checkliste.

Häufige Fragen

  • Wer muss in der Schweiz unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden?

    Meldepflichtig sind Medizinalpersonen, die Arzneimittel verschreiben, abgeben oder anwenden, sowie Unternehmen, die verwendungsfertige Arzneimittel herstellen oder vertreiben. Grundlage ist Art. 59 des Heilmittelgesetzes. Patientinnen und Patienten dürfen melden, müssen aber nicht. Ein Kausalzusammenhang muss nicht bewiesen sein: der Verdacht genügt.

  • Wie lang sind die Meldefristen?

    Schwerwiegende Verdachtsfälle sind innerhalb von 15 Tagen zu melden, nicht schwerwiegende und bisher nicht bekannte innerhalb von 60 Tagen. Die Frist beginnt am Tag des Erstkontakts mit der Minimalinformation. Für Medizinprodukte gelten kürzere Fristen: 2 Tage bei ernster Gefahr für die öffentliche Gesundheit, 10 Tage bei Tod.

  • Was ist ElViS?

    ElViS ist das elektronische Vigilance-Meldeportal von Swissmedic. Seit dem 1. Juli 2021 akzeptiert Swissmedic Meldungen von Zulassungsinhaberinnen nur noch elektronisch, entweder über eine Gateway-Anbindung im E2B-Format oder über das ElViS-Portal. Medizinalpersonen können das Portal ebenfalls nutzen.

  • Brauche ich als ausländisches Unternehmen eine Schweizer RPPV?

    Wer in der Schweiz eine Zulassung hält, braucht ein funktionierendes Pharmacovigilance-System und eine fachtechnisch verantwortliche Person für Pharmacovigilance. Diese Person muss während der Schweizer Geschäftszeiten erreichbar sein, mit Bereitschaft darüber hinaus. Viele ausländische Zulassungsinhaberinnen vergeben diese Rolle an einen Schweizer Dienstleister.

  • Reicht die EU-QPPV für die Schweiz?

    Nein. Die Schweiz ist nicht Teil von EudraVigilance und übernimmt EU-Entscheide nicht automatisch. Die EU-QPPV kann fachlich dieselbe Person sein, die Schweizer Rolle muss aber separat benannt, dokumentiert und erreichbar sein, und Meldungen müssen an Swissmedic gehen.

  • Was kostet eine ausgelagerte Schweizer Pharmacovigilance?

    Der Preis richtet sich nach der Zahl der Zulassungen, dem Fallvolumen und dem Umfang: RPPV allein, RPPV mit Fallbearbeitung oder das komplette System inklusive PSUR und Literaturmonitoring. Schicken Sie uns Ihre Zulassungsnummern, Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstags einen Preisrahmen.

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