PSUR und PBRER für Schweizer Zulassungen

Der periodische Sicherheitsbericht bewertet Nutzen und Risiko eines Präparats über ein definiertes Intervall. Der Standard ist ICH E2C(R2), das Format der PBRER. Swissmedic setzt das Einreichungsintervall pro Zulassung fest. Entscheidend für die Schweiz: die Erwartetheit wird gegen die genehmigte Schweizer Fachinformation bewertet.

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PSUR oder PBRER?

PSUR ist der Sammelbegriff für den periodischen Sicherheitsbericht. PBRER (Periodic Benefit-Risk Evaluation Report) ist das Format, das ICH E2C(R2) dafür vorgibt und das den Schwerpunkt von der reinen Fallauflistung auf eine integrierte Nutzen-Risiko-Bewertung verschiebt. In der Schweiz wird beides synonym verwendet, verlangt ist inhaltlich der PBRER-Aufbau.

Wer muss einreichen und wie oft?

Einreichungspflichtig ist die Zulassungsinhaberin für ihre Schweizer Zulassungen. Das Intervall setzt Swissmedic je Zulassung fest, abgeleitet aus Zulassungsart, Risikoprofil und der internationalen Geburtsdatum-Systematik. Verlassen Sie sich nicht auf den EU-Rhythmus: das Schweizer Intervall kann davon abweichen und ist verbindlich.

  • Intervall und Stichtag stehen in der Zulassungsverfügung oder in einer separaten Auflage
  • Das internationale Geburtsdatum des Wirkstoffs bestimmt die Periodizität der Datenschnitte
  • Neue Wirkstoffe und Präparate mit Auflagen haben in der Regel kürzere Intervalle
  • Bei Portfolioübernahmen ist das Intervall der übernommenen Zulassung zu prüfen, nicht das eigene
  • Fristen und Stichtage gehören in einen zentralen PV-Kalender mit Vorlaufalarm

Aufbau eines PBRER

Der PBRER folgt einer festen Gliederung, damit Behörden weltweit vergleichbar lesen können. Der inhaltliche Kern sind drei Fragen: Wie viele Menschen waren exponiert, was ist an Sicherheitsinformation dazugekommen, und ändert das die Nutzen-Risiko-Bilanz. Alles andere ist Belegmaterial.

  • Weltweite Zulassungssituation und Änderungen im Berichtsintervall
  • Massnahmen aus Sicherheitsgründen im Intervall, behördlich und freiwillig
  • Änderungen der Referenzsicherheitsinformation
  • Geschätzte Exposition: kumulativ aus klinischen Versuchen und aus der Marktanwendung
  • Fallzahlen kumulativ und im Intervall, tabellarisch nach MedDRA
  • Signalübersicht: neue, laufende und abgeschlossene Signale
  • Bewertung der Risiken, fehlender Informationen und der Wirksamkeit von Risikominderungsmassnahmen
  • Integrierte Nutzen-Risiko-Bewertung, Schlussfolgerung und geplante Massnahmen

Bausteine, Datenquellen und Vorlaufzeiten

Ein PSUR scheitert selten am Schreiben, sondern an der Beschaffung. Expositionsdaten, Absatzzahlen und lokale Massnahmen liegen bei verschiedenen Stellen, oft bei Partnern. Die Tabelle nennt für jeden Baustein die Quelle, die liefernde Stelle und die Vorlaufzeit, mit der realistisch zu rechnen ist.

PSUR-Bausteine, Quellen und Vorlaufzeiten
BausteinDatenquelleWer liefertTypische Vorlaufzeit
Exposition SchweizAbsatz- und PackungsdatenVertrieb oder Distributor4 bis 6 Wochen
FallaufstellungSafety-Datenbank, MedDRA-codiertPV-Abteilung oder Dienstleister2 Wochen nach Datenschnitt
LiteraturübersichtEmbase, Medline, Schweizer FachpressePV oder Informationsdienst3 Wochen
ReferenzsicherheitsinformationGenehmigte Schweizer FachinformationRegulatory Affairs1 Woche
Behördliche MassnahmenKorrespondenz mit Swissmedic und AuslandsbehördenRegulatory Affairs2 Wochen
SignalstatusSignal-TrackingRPPV1 Woche
PartnerbeitragFälle und Signale des LizenzpartnersPartner nach SDEA6 bis 8 Wochen
Nutzen-Risiko-BewertungAlle vorgenannten BausteineMedical mit RPPV2 Wochen vor Einreichung

Schweizer Besonderheiten

Ein aus dem Konzern übernommener PBRER ist nicht einreichungsfertig. Vier Punkte sind anzupassen: die Referenzsicherheitsinformation ist die genehmigte Schweizer Fachinformation, die Exposition ist mit Schweizer Zahlen zu unterlegen, Schweizer Massnahmen und Textänderungen sind darzustellen, und die Einreichung läuft über den Schweizer Weg.

  • Erwartetheit gegen die Schweizer Fachinformation, nicht gegen die EU-SmPC oder die Company Core Safety Information
  • Schweizer Expositionsschätzung mit nachvollziehbarer Methode und Angabe der Annahmen
  • Schweizer Massnahmen: Änderungen der Fachinformation, Rundschreiben an Fachpersonen, Chargenthemen
  • Abweichungen zwischen Schweizer und EU-Text explizit benennen und ihre Sicherheitsrelevanz bewerten
  • Einreichung nach den aktuellen Vorgaben von Swissmedic, mit Ablage des Einreichungsbelegs

Eine 90-Tage-Planung, die hält

Rückwärts vom Einreichungsdatum geplant, ist ein PSUR ein ruhiges Projekt. Vorwärts geplant wird er zur Nachtarbeit mit Fehlern in den Tabellen. Die folgende Reihenfolge funktioniert für Portfolios jeder Grösse und lässt Raum für den einen Baustein, der immer zu spät kommt.

  1. Tag minus 90: Datenschnitt bestätigen, Partner und Vertrieb schriftlich zur Datenlieferung auffordern, Verantwortlichkeiten festlegen.
  2. Tag minus 75: Referenzsicherheitsinformation einfrieren und die aktuelle Schweizer Fachinformation als Bewertungsmassstab bestätigen.
  3. Tag minus 60: Fallaufstellung und Literaturübersicht erstellen, Duplikate klären, offene Follow-up abschliessen.
  4. Tag minus 45: Expositionsdaten und Partnerbeiträge prüfen, Lücken eskalieren, Annahmen dokumentieren.
  5. Tag minus 30: Entwurf vollständig, inklusive Signalübersicht und Nutzen-Risiko-Abschnitt.
  6. Tag minus 15: medizinischer Review, Konsistenzprüfung der Zahlen zwischen Text, Tabellen und Anhängen.
  7. Tag minus 7: Zeichnung durch die RPPV, Einreichungspaket zusammenstellen, Ablage vorbereiten.
  8. Tag 0: einreichen, Belege archivieren, Folgemassnahmen mit Termin und Verantwortlichkeit eröffnen.

Ein verspäteter PSUR ist ein Systembefund

Eine verpasste Einreichung wird nicht als administrative Nachlässigkeit gelesen, sondern als Hinweis darauf, dass die Fristenkontrolle des ganzen Systems nicht funktioniert. Wer eine Verzögerung absehen kann, informiert Swissmedic vorher mit Begründung und neuem Termin, statt sie geschehen zu lassen.

Häufige Fragen

  • Können wir den EU-PSUR unverändert in der Schweiz einreichen?

    Nein. Der Grundkörper ist verwendbar, aber Referenzsicherheitsinformation, Expositionsdaten und die Darstellung der Schweizer Massnahmen sind anzupassen. Die Erwartetheitsbewertung muss gegen die genehmigte Schweizer Fachinformation erfolgen, sonst sind die Tabellen inhaltlich falsch.

  • Wer bestimmt unser Einreichungsintervall?

    Swissmedic setzt es pro Zulassung fest. Das Intervall finden Sie in der Zulassungsverfügung oder in einer Auflage. Bei Unklarheit, etwa nach einer Übernahme, klären Sie es schriftlich mit Swissmedic und dokumentieren Sie die Antwort im PV-Kalender.

  • Wie schätzen wir die Schweizer Exposition?

    Üblich ist die Umrechnung von Absatzdaten in Patiententage oder behandelte Patientinnen über die definierte Tagesdosis und die Packungsgrösse. Entscheidend ist nicht die Präzision, sondern eine nachvollziehbare, konstant angewandte Methode mit offengelegten Annahmen.

  • Wer muss den PSUR zeichnen?

    Die RPPV prüft und zeichnet, gegebenenfalls zusammen mit einer medizinisch verantwortlichen Person. Die Zeichnung ist kein Formalakt: sie dokumentiert, dass die Nutzen-Risiko-Schlussfolgerung geprüft und die daraus folgenden Massnahmen eröffnet sind.

  • Was passiert nach der Einreichung?

    Swissmedic bewertet den Bericht und kann Fragen stellen, Textänderungen der Fachinformation verlangen, zusätzliche Massnahmen anordnen oder das Intervall ändern. Behandeln Sie jede Rückfrage als terminierte Aufgabe mit dokumentierter Antwort und Umsetzungsnachweis.

Quellen

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