Literaturüberwachung für Schweizer Zulassungen

Die Literaturüberwachung gehört zur Pharmacovigilance-Pflicht: Sicherheitsinformation, die in einer Publikation steht, gilt als der Zulassungsinhaberin bekannt. Verlangt ist eine definierte, reproduzierbare Suchstrategie, eine regelmässige Durchführung und ein Nachweis darüber, nicht eine Trefferliste.

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Warum Literatur zur Meldepflicht gehört

Die Pflicht zur Erfassung von Sicherheitsinformation ist quellenneutral: sie unterscheidet nicht zwischen einem Anruf und einer Publikation. Erscheint ein Fallbericht zu Ihrem Präparat mit einer identifizierbaren Patientin aus der Schweiz, ist das ein meldepflichtiger Fall, und Tag 0 ist der Tag der Kenntnis der Publikation. Eine unterlassene Suche schützt nicht: sie wird als fehlende Kontrolle bewertet.

Was gesucht werden muss

Der Kern sind die internationalen biomedizinischen Datenbanken, in der Praxis Embase und Medline, mit einer wirkstoffbezogenen Suche. Dazu kommen Schweizer Quellen, die international nicht indexiert sind, und produktspezifische Publikationen, etwa Kongressabstracts oder Publikationen aus eigenen Studien.

  • Embase und Medline, Suche auf Wirkstoff und Handelsname, mit Synonymen und Schreibvarianten
  • Schweizer Fachpresse und Fachzeitschriften, die international nicht indexiert sind
  • Publikationen der regionalen Pharmacovigilance-Zentren und von Fachgesellschaften
  • Kongressabstracts und Poster, wenn sie Ihr Präparat betreffen
  • Publikationen aus eigenen oder mitfinanzierten Studien, unabhängig vom Publikationsort
  • Bei Lizenzkonstellationen: die Suche des Partners, mit vertraglich geregelter Abgrenzung

Kadenz und Dokumentation

Die Suche ist so häufig durchzuführen, dass die 15-Tage-Frist ab Publikationskenntnis gehalten werden kann. Praktisch heisst das wöchentlich. Der Nachweis besteht aus der eingefrorenen Suchstrategie, dem Durchführungsprotokoll, den bewerteten Treffern und dem Archiv der Volltexte.

  1. Suchstrategie definieren: Datenbanken, Suchbegriffe, Zeitfenster, Ein- und Ausschlusskriterien, und versioniert freigeben.
  2. Suche wöchentlich durchführen, mit Datum, durchführender Person und Trefferzahl im Protokoll.
  3. Treffer im Log erfassen, auch die verworfenen, mit kurzer Ausschlussbegründung.
  4. Relevante Treffer im Volltext bewerten: Ist eine identifizierbare Patientin genannt, ist ein Zusammenhang möglich?
  5. Bei Schweizer Fall einen ICSR erstellen und innerhalb der Frist über ElViS übermitteln, mit Tag 0 am Tag der Kenntnis.
  6. Suchstrategie, Protokolle, Trefferlogs und Volltexte archivieren und für den PSUR bereithalten.

Quelle, Kadenz, Zuständigkeit, Aufbewahrung

Die Tabelle ist die Arbeitsgrundlage, die in einer Inspektion verlangt wird: für jede Quelle eine Kadenz, eine zuständige Stelle und eine Aufbewahrungsdauer. Wer sie ausgefüllt vorlegen kann, hat den Nachweis über die Vollständigkeit der Überwachung geführt.

Literaturquellen, Kadenz, Zuständigkeit und Aufbewahrung
QuelleKadenzWerAufbewahrung
EmbaseWöchentlichPV oder InformationsdienstStrategie, Protokoll und Treffer dauerhaft zum Produktdossier
MedlineWöchentlichPV oder InformationsdienstStrategie, Protokoll und Treffer dauerhaft zum Produktdossier
Schweizer FachpresseMonatlichPV mit MedicalTreffer und Bewertung zum Produktdossier
KongressabstractsNach KongresskalenderMedicalAbstract und Bewertung zum Produktdossier
Eigene StudienpublikationenBei PublikationMedical mit RegulatoryVolltext zum Studien- und Produktdossier
Partnersuche nach SDEAWie vereinbart, mindestens wöchentlichPartner, Kontrolle durch PVPartnerbericht und Reconciliation-Protokoll

Wann ein Literaturtreffer ein ICSR ist

Meldepflichtig wird ein Treffer, wenn er die vier Minimalangaben enthält und der Fall die Schweiz betrifft: identifizierbare Patientin, identifizierbares Arzneimittel, beschriebene Reaktion, identifizierbare meldende Quelle, hier die Publikation mit ihren Autoren. Tag 0 ist der Tag, an dem die Publikation zur Kenntnis genommen wurde.

Die Suchstrategie ist die Lieferung

Eine Inspektion prüft nicht, wie viele Treffer Sie gefunden haben, sondern ob Ihre Suche geeignet, dokumentiert und reproduzierbar war. Eine leere Woche mit vollständigem Protokoll ist ein guter Nachweis. Treffer ohne nachvollziehbare Strategie sind keiner.

Häufige Fragen

  • Genügt eine PubMed-Suche?

    In der Regel nicht. PubMed deckt Medline ab, aber nicht Embase, das mehr europäische und pharmakologische Zeitschriften indexiert. Verlangt ist eine Suche, die für Ihr Präparat geeignet ist: bei einem international breit publizierten Wirkstoff heisst das beide Datenbanken plus Schweizer Quellen.

  • Können wir die Literatursuche auslagern?

    Ja. Auslagern lassen sich Suche, Vorselektion und Dokumentation. Die Bewertung der Relevanz und die Entscheidung über die Meldepflicht bleiben bei Ihnen. Regeln Sie Suchstrategie, Kadenz, Lieferformat und Eskalation bei Treffern in einem Agreement.

  • Müssen wir ausländische Literaturfälle melden?

    Einzelfälle aus dem Ausland sind Swissmedic nicht einzeln zu übermitteln. Sie gehen in den PSUR und ins Signalmanagement ein. Übermittlungspflichtig sind Literaturfälle mit einer identifizierbaren Patientin aus der Schweiz.

  • Wie lange müssen wir Literaturunterlagen aufbewahren?

    Sicherheitsrelevante Unterlagen gehören zum Produktdossier und sind über die Lebensdauer der Zulassung hinaus aufzubewahren. Halten Sie Suchstrategie, Protokolle, Trefferlogs und Volltexte zusammen, damit ein Fall Jahre später rekonstruierbar bleibt.

  • Was gilt als Kenntnisnahme einer Publikation?

    Der Tag, an dem die Publikation oder ein Abstract mit den Minimalangaben irgendwo in Ihrer Organisation oder bei einem beauftragten Dritten gesichtet wurde. Bei wöchentlicher Suche ist das der Tag des Suchlaufs, und dieses Datum gehört ins Protokoll.

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