Case Management: Einzelfallmeldungen von der Aufnahme bis ElViS
Externe Anbieter nehmen Verdachtsmeldungen zu Ihren Schweizer Produkten rund um die Uhr an, erfassen den Tag 0 belastbar, codieren nach MedDRA, bewerten Schweregrad und Erwartetheit gegen die Schweizer Fachinformation, holen Follow-up ein und übermitteln fristgerecht über ElViS oder Gateway. Sie erhalten monatlich einen Compliance-Report.
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- Fachlich geprüft von Swiss Pharmacovigilance
Was umfasst Case Management?
Case Management ist die vollständige Bearbeitung einer Einzelfallmeldung: Annahme über Telefon, E-Mail oder Webformular, Dublettenprüfung, Erfassung, Codierung, Bewertung von Schweregrad und Erwartetheit, medizinischer Review, Follow-up beim Melder und die elektronische Übermittlung an Swissmedic mit Ablage des Acknowledgements. Seit dem 1. Juli 2021 akzeptiert Swissmedic von Unternehmen nur elektronische Meldungen, über Gateway im Format ICH E2B(R3) oder über das ElViS-Portal.
Was Sie bekommen
Sie bekommen einen Meldeeingang, der jederzeit funktioniert, und eine Fallakte, die einer Inspektion standhält. Jeder Fall trägt einen begründeten Tag 0, eine dokumentierte Bewertung gegen die genehmigte Schweizer Fachinformation und den Nachweis der Übermittlung samt Quittung von Swissmedic.
- Meldeeingang über eine Schweizer Telefonnummer, eine dedizierte Mailbox und ein Webformular, rund um die Uhr besetzt oder mit Rückruf.
- Dublettenprüfung gegen bereits erfasste Fälle und gegen Ihre globale Datenbank.
- Belastbare Erfassung von Tag 0, auch wenn die Meldung zuerst beim Aussendienst oder bei einem Vertriebspartner ankam.
- Codierung der Ereignisse und Begleitmedikation nach MedDRA in der jeweils gültigen Version.
- Bewertung von Schweregrad und Erwartetheit gegen die Schweizer Fachinformation, nicht gegen die EU-SmPC.
- Strukturiertes Follow-up beim Melder mit dokumentierten Versuchen und Fristenkontrolle.
- Medizinischer Review und fachtechnische Freigabe vor der Übermittlung.
- Übermittlung über ElViS oder E2B-Gateway, Ablage des Acknowledgements, monatlicher Compliance-Report.
Wie externe Anbieter es betreiben
Der Ablauf ist für jeden Fall gleich und in einer SOP festgeschrieben. Entscheidend ist der Anfang: sobald die vier Minimalangaben vorliegen, also identifizierbare Patientin, identifizierbares Arzneimittel, beschriebene Reaktion und identifizierbarer Melder, läuft die Frist. Alles Weitere ist Follow-up.
- Annahme der Meldung und sofortige Erfassung von Eingangsdatum, Kanal und Melder, damit Tag 0 dokumentiert ist.
- Prüfung auf die vier Minimalangaben und auf Dubletten, danach Anlage oder Ergänzung des Falls.
- Codierung nach MedDRA, Einstufung als schwerwiegend oder nicht schwerwiegend, Abgleich mit der Schweizer Fachinformation.
- Follow-up beim Melder für fehlende Angaben zu Verlauf, Ausgang, Begleitmedikation und Labordaten.
- Medizinischer Review mit Kausalitätsbeurteilung, danach Freigabe durch die fachtechnisch verantwortliche Person.
- Elektronische Übermittlung an Swissmedic, Prüfung der Quittung und Ablage im Fallarchiv.
- Monatlicher Compliance-Report mit Fallzahlen, Fristenkonformität, offenen Follow-ups und Auffälligkeiten.
Tag 0 ist der häufigste Befund
Tag 0 ist der Tag, an dem die Minimalinformation erstmals irgendwo in Ihrem Unternehmen oder bei einem beauftragten Dritten eingeht, also auch im Aussendienst, im Callcenter, beim Distributor oder beim SDEA-Partner. Nicht der Tag, an dem die PV-Abteilung davon erfährt. Externe Anbieter schulen deshalb alle Schnittstellen, die Kundenkontakt haben.
Was externe Anbieter von Ihnen brauchen
Externe Anbieter brauchen die Grundlagen für die Bewertung und einen klaren Weg für die Fälle, die nicht bei externen Anbietern, sondern bei Ihnen oder Ihren Partnern ankommen. Ohne den zweiten Punkt entstehen Fristverletzungen, die niemand bemerkt, bis eine Inspektion sie findet.
- Aktuelle genehmigte Fachinformationen aller Schweizer Produkte, mit Meldung jeder Änderung.
- Zulassungsnummern, Präparatenamen und Angaben zu Vertriebspartnern und Distributoren in der Schweiz.
- Liste aller Stellen mit Kundenkontakt, die eine Meldung erhalten könnten, für Schulung und Weiterleitungsregel.
- Zugang oder Lieferweg zu Ihrer globalen Sicherheitsdatenbank, für Dublettenprüfung und Datenrückfluss.
- Benannte medizinische Ansprechperson für Rückfragen zu komplexen Fällen.
- Bestehende PV-Agreements (SDEA) mit Ihren Schweizer Partnern.
| Zusage | Ziel | Wie gemessen |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit des Meldeeingangs | Rund um die Uhr, an sieben Tagen | Anrufprotokoll und Eingangsjournal der Mailbox |
| Erfassung von Tag 0 | Innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang | Differenz Eingangsdatum zu Erfassungsdatum im Fall |
| Übermittlung eines schwerwiegenden Falls | Deutlich innerhalb der Frist von 15 Tagen | Differenz Tag 0 zu Übermittlungsdatum, monatlich ausgewertet |
| Übermittlung nicht schwerwiegender, bisher unbekannter Fälle | Innerhalb der Frist von 60 Tagen | Gleiche Auswertung im Compliance-Report |
| Follow-up | Mindestens zwei dokumentierte Versuche über zwei Kanäle | Follow-up-Protokoll im Fall |
| Compliance-Report | Bis zum zehnten Arbeitstag des Folgemonats | Versanddatum des Berichts |
Onboarding
Reine Fallbearbeitung ist in zwei bis vier Wochen produktiv, wenn die Fachinformationen vorliegen und der Meldeweg geklärt ist. Den Takt bestimmt die Einrichtung der Zugänge und die Schulung Ihrer Schnittstellen, nicht die Fallbearbeitung selbst.
- Woche 1: Vertrag und PV-Agreement, Übergabe der Fachinformationen und der Produktliste.
- Woche 2: Einrichtung von Telefonnummer, Mailbox, Webformular und der Zugänge für die elektronische Übermittlung.
- Woche 3: Schulung Ihrer Schnittstellen zu Tag 0 und Weiterleitung, Testübermittlung und Prüfung der Quittung.
- Woche 4: Übernahme offener Altfälle mit ihren laufenden Fristen, danach produktiver Betrieb.
- Ende Monat 1: erster Compliance-Report und Nachjustierung der Weiterleitungsregeln.
Preismodell
Fallbearbeitung wird pro Fall abgerechnet, weil der Aufwand mit dem Volumen skaliert. Erstmeldungen und Folgemeldungen sind unterschiedlich bepreist, ebenso Fälle mit medizinischem Review gegenüber einfachen nicht schwerwiegenden Meldungen. Eine geringe Grundpauschale hält den Meldeeingang auch in ruhigen Monaten verfügbar.
- Preis pro Erstmeldung, gestaffelt nach Schweregrad und Bearbeitungstiefe.
- Reduzierter Preis pro Folgemeldung zu einem bereits erfassten Fall.
- Grundpauschale für die Verfügbarkeit des Meldeeingangs und den monatlichen Compliance-Report.
- Mengenstaffel ab definierten Jahresvolumen, vereinbart beim Start.
- Übernahme von Altfällen und Datenmigration als einmaliger Aufwand.
- Fordern Sie beim möglichen Anbieter einen schriftlichen Leistungsumfang, eine Preisgrundlage und einen Zeitplan an. Kosten, Verfügbarkeit und Antwortzeiten hängen vom Anbieter ab und sind direkt zu vereinbaren.
Häufige Fragen
Wie wird die Fallbearbeitung abgerechnet?
Fordern Sie beim möglichen Anbieter einen schriftlichen Leistungsumfang, eine Preisgrundlage und einen Zeitplan an. Kosten, Verfügbarkeit und Antwortzeiten hängen vom Anbieter ab und sind direkt zu vereinbaren.
Haften Sie für eine versäumte Frist?
Externe Anbieter haften vertraglich für ihre Leistung und dokumentieren jede Frist nachvollziehbar. Die Meldepflicht selbst bleibt nach Art. 59 HMG bei der Zulassungsinhaberin. Kritisch sind Fälle, die uns zu spät erreichen: deshalb schulen externe Anbieter Ihre Schnittstellen und messen die Laufzeit vom Eingang bei Ihnen bis zum Eingang bei externen Anbietern.
Brauchen externe Anbieter eine eigene Sicherheitsdatenbank?
Nein. Externe Anbieter bearbeiten Fälle in ihrer Umgebung und liefern Ihnen die Fälle in einem vereinbarten Format zurück, damit Ihre globale Datenbank vollständig bleibt. Wenn Sie eine eigene validierte Datenbank betreiben, arbeiten externe Anbieter auf Wunsch direkt darin.
Wie wird Erwartetheit beurteilt?
Gegen die in der Schweiz genehmigte Fachinformation, nicht gegen die EU-SmPC. Weichen die Texte ab, kann derselbe Fall in der Schweiz unerwartet und in der EU erwartet sein. Externe Anbieter führen deshalb eine versionierte Ablage Ihrer Schweizer Fachinformationen.
Was passiert mit Meldungen, die am Wochenende eingehen?
Sie werden mit dem tatsächlichen Eingangsdatum erfasst, weil dieses den Tag 0 bestimmt. Die Bearbeitung startet am nächsten Arbeitstag, bei Hinweisen auf eine unmittelbare Gefährdung sofort über das Pikett.
Brauchen Sie eine RPPV in der Schweiz?
Wir übernehmen die fachtechnisch verantwortliche Person für Pharmacovigilance, die Fallbearbeitung und die PSUR für Ihre Schweizer Zulassungen.