Fristen und Gebühren bei klinischen Versuchen
Bis zur ersten Patientin laufen zwei Uhren parallel: die Ethikkommission entscheidet innerhalb von 30 Arbeitstagen ab vollständigem Dossier, Swissmedic prüft bei Kategorie B und C gleichzeitig. Realistisch sind von der Kategorisierung bis zum Studienstart vier bis sechs Monate, je nach Dossierqualität und Zahl der Zentren.
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Zwei Uhren, ein Startdatum
Die Frist der Ethikkommission beginnt nicht mit der Einreichung, sondern mit der Bestätigung, dass das Dossier vollständig ist. Swissmedic prüft bei Kategorie B und C parallel im eigenen Verfahren. Für Ihren Plan gilt der spätere der beiden Entscheide, denn der Versuch darf erst beginnen, wenn beide Bewilligungen vorliegen.
Der realistische Kalender bis zur ersten Patientin
Die gesetzliche Frist beschreibt nur einen Abschnitt des Weges. Davor liegen Kategorisierung und Dossieraufbau, danach Zentrumsverträge und Site Initiation. Die folgende Wochenrechnung ist ein realistischer Richtwert für eine Studie der Kategorie B mit wenigen Zentren und einem sauber vorbereiteten Dossier.
- Woche 1 bis 2: Protokoll kategorisieren, Zuständigkeiten klären, bei Bedarf Swissmedic-Beratung anfragen.
- Woche 2 bis 8: Dossier aufbauen, Aufklärungsdokumente übersetzen und laienverständlich prüfen, Versicherungsnachweis bestellen.
- Woche 6 bis 8: Studie registrieren, bei ausländischem Sponsor die Vertretung in der Schweiz vertraglich sichern.
- Woche 8: BASEC-Dossier einreichen und, bei Kategorie B oder C, gleichzeitig das Swissmedic-Gesuch stellen.
- Woche 8 bis 10: formelle Vollständigkeitsprüfung, danach beginnt die Frist von 30 Arbeitstagen.
- Woche 10 bis 16: inhaltliche Prüfung durch Ethikkommission und Swissmedic, parallel.
- Woche 14 bis 18: Rückfragen beantworten, Dokumente neu versionieren, Antwort in einem Paket einreichen.
- Woche 16 bis 20: Entscheide beider Stellen, danach Zentrumsverträge abschliessen.
- Woche 20 bis 24: Site Initiation, Schulung der Prüfteams, Freigabe des Prüfpräparats, erste Patientin.
Die Phasen im Überblick
Die Tabelle trennt, was Sie selbst steuern, von dem, was bei den Behörden liegt. Bemerkenswert ist die Verteilung: die behördliche Prüfung folgt einer gesetzlichen Frist, während der grösste Teil der Gesamtdauer in Phasen liegt, die der Sponsor selbst in der Hand hat.
| Phase | Wer | Dauer | Was sie verzögert |
|---|---|---|---|
| Kategorisierung | Sponsor, bei Bedarf mit Swissmedic-Beratung | 1 bis 2 Wochen | Unklarer Zulassungsstatus des Prüfpräparats |
| Dossieraufbau | Sponsor und CRO | 4 bis 8 Wochen | Übersetzungen, Versicherungsnachweis, fehlende Lebensläufe |
| Formelle Vollständigkeitsprüfung | Ethikkommission | Wenige Arbeitstage | Unvollständige Beilagen, falsche Dokumentversionen |
| Inhaltliche Prüfung | Ethikkommission, parallel Swissmedic | 30 Arbeitstage ab vollständigem Dossier | Feiertage und Sommerpause verlängern die Kalenderdauer |
| Rückfragenrunde | Sponsor | 2 bis 4 Wochen | Verteilte Zuständigkeiten, Teilantworten, neue Protokollversion |
| Entscheid | Ethikkommission und Swissmedic | Nach Abschluss der Prüfung | Offene Punkte aus der Rückfragenrunde |
| Verträge und Site Initiation | Sponsor und Prüfzentren | 4 bis 8 Wochen | Vertragsverhandlungen mit Spitälern, Laborverträge, Logistik |
Gebühren: die Struktur
Es gibt zwei getrennte Gebührenströme. Swissmedic erhebt für ein Gesuch um Bewilligung eines klinischen Versuchs eine Gebühr nach der geltenden Gebührenverordnung. Die Ethikkommissionen rechnen nach ihrem eigenen, publizierten Tarif ab, der für Multizenterstudien höher ausfällt als für Einzelzentren. Beide Seiten stellen Änderungsgesuche separat in Rechnung.
- Swissmedic: Bewilligungsgebühr pro Gesuch nach der geltenden Gebührenverordnung
- Ethikkommission: Gebühr nach dem publizierten Tarif der zuständigen Kommission
- Multizenterstudien: höherer Tarif, zusätzlich Beurteilungen der weiteren betroffenen Kommissionen
- Änderungsgesuche: eigene Gebühr, bei beiden Stellen getrennt
- Kein Erlass bei akademischen Studien allein wegen der Trägerschaft; prüfen Sie den Tarif der zuständigen Kommission
Beträge immer an der Quelle prüfen
Gebühren ändern sich mit der Gebührenverordnung und mit den Tarifen der einzelnen Ethikkommissionen. Für die Budgetierung nehmen Sie die aktuelle Gebührenverordnung von Swissmedic und den publizierten Tarif der zuständigen Kommission, und rechnen Sie Änderungsgesuche über die Studiendauer mit ein.
Was eine Schweizer Einreichung tatsächlich verzögert
In der Praxis scheitert der Zeitplan selten an der behördlichen Prüfung, sondern an vermeidbaren Lücken im Dossier. Die Frist von 30 Arbeitstagen beginnt erst mit der Vollständigkeit, und jede Nachreichung verschiebt diesen Startpunkt. Die folgenden Punkte verursachen den grössten Teil der Verzögerungen.
- Unvollständiges Dossier, weshalb die Entscheidfrist gar nie zu laufen beginnt
- Fehlende oder zu fachliche Sprachversionen der Aufklärungs- und Einwilligungsdokumente
- Versicherungsnachweis, der die Schweizer Zentren nicht ausdrücklich abdeckt
- Unklare oder falsche Kategorisierung, die ein Swissmedic-Gesuch nachträglich nötig macht
- Spät bestellte Vertretung in der Schweiz bei einem ausländischen Sponsor
- Uneinheitliche Dokumentversionen zwischen BASEC-Dossier und Swissmedic-Gesuch
- Zentrumsverträge, die erst nach dem Entscheid verhandelt werden
Änderungen während der Studie
Änderungen haben ihren eigenen Zeitplan. Wesentliche Änderungen, etwa an Protokoll, Aufklärungsdokumenten, Nutzen-Risiko-Bewertung oder Zentrumsliste, sind vor der Umsetzung einzureichen und brauchen einen Entscheid. Nicht wesentliche Änderungen werden gemeldet oder dokumentiert. Bei Kategorie B und C gehen wesentliche Änderungen an beide Stellen.
Planen Sie pro wesentlicher Änderung mehrere Wochen bis zum Entscheid und behandeln Sie sie wie eine kleine Einreichung: eine Änderung, eine neue Dokumentversion, eine Begründung, ein Paket. Wer mehrere Themen in einem Gesuch bündelt, spart Gebühren, riskiert aber, dass eine offene Frage das ganze Paket aufhält.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur ersten Patientin?
Rechnen Sie von der Kategorisierung bis zum Studienstart mit vier bis sechs Monaten. Die behördliche Prüfung folgt der Frist von 30 Arbeitstagen ab vollständigem Dossier; den grösseren Teil der Zeit beanspruchen Dossieraufbau, Rückfragenrunde sowie Verträge und Site Initiation.
Sind 30 Arbeitstage garantiert?
Die Frist gilt ab der Bestätigung der Vollständigkeit. Eine Rückfrage unterbricht den Lauf bis zur vollständigen Antwort, und ein unvollständiges Dossier verschiebt den Beginn. Garantiert ist die Frist, nicht das Kalenderdatum.
Was kostet eine Einreichung in der Schweiz?
Es fallen zwei Gebühren an: eine Bewilligungsgebühr von Swissmedic nach der geltenden Gebührenverordnung bei Kategorie B und C, und die Gebühr der zuständigen Ethikkommission nach deren publiziertem Tarif, höher bei Multizenterstudien. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie diesen beiden Quellen.
Kann ich den Zeitplan beschleunigen?
Ja, aber vor der Einreichung, nicht danach. Wirksam sind ein vollständiges Dossier, geprüfte Sprachversionen, ein passgenauer Versicherungsnachweis, eine früh geklärte Kategorie, parallele Einreichung bei beiden Stellen und Vertragsverhandlungen mit den Zentren, die während der Prüfung laufen.
Brauchen Änderungen eine neue Bewilligung?
Wesentliche Änderungen müssen vor der Umsetzung eingereicht werden und brauchen einen Entscheid, bei Kategorie B und C von der Ethikkommission und von Swissmedic. Nicht wesentliche Änderungen werden gemeldet oder nur dokumentiert. Für jede wesentliche Änderung fällt eine eigene Gebühr an.
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