Nebenwirkung melden als Patientin oder Patient
Sie können eine vermutete Nebenwirkung selbst an Swissmedic melden, ohne Frist und ohne medizinische Fachbegriffe. Dafür gibt es ein eigenes Online-Formular für Betroffene und Angehörige. Alternativ meldet Ihre Arztpraxis oder Apotheke für Sie, mit den medizinischen Details aus Ihrer Akte.
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- Fachlich geprüft von Swiss Pharmacovigilance
Zuerst: geht es um einen Notfall?
Bei akuten Beschwerden rufen Sie Ihre Ärztin oder den Notfall 144. Bei einer Vergiftung oder einer versehentlichen Überdosierung berät Tox Info Suisse rund um die Uhr unter 145. Eine Meldung an Swissmedic ist eine Sicherheitsmeldung und keine Behandlung.
Was Sie brauchen, bevor Sie beginnen
Holen Sie die Packung, bevor Sie das Formular öffnen. Das Formular fragt nach dem Präparatenamen, der Dosierung und wenn möglich der Chargennummer, die auf der Faltschachtel und meist auf dem Blister steht. Mit der Packung in der Hand ist die Meldung in zehn bis fünfzehn Minuten erledigt.
- Die Packung des Arzneimittels, mit Präparatename und Chargennummer
- Wann Sie das Mittel zum ersten Mal genommen haben und in welcher Dosierung
- Wann die Beschwerden begonnen haben und wie sie verlaufen sind
- Alle weiteren Arzneimittel, auch frei verkäufliche und Nahrungsergänzungsmittel
- Bekannte Erkrankungen und Allergien, soweit Sie sie kennen
Die Meldung in fünf Schritten
Swissmedic stellt für Betroffene und Angehörige ein eigenes Web-Formular bereit, das ohne Login funktioniert und eine automatische Empfangsbestätigung schickt. Der Ablauf ist immer gleich, egal ob es um eine Tablette, eine Impfung oder ein Pflaster geht.
- Öffnen Sie das Online-Meldeformular für Betroffene und Angehörige bei Swissmedic.
- Tragen Sie das Arzneimittel ein: Name, Dosierung, Beginn und, wenn vorhanden, Chargennummer.
- Beschreiben Sie die Beschwerden in Ihren Worten, mit Beginn, Dauer und Verlauf.
- Ergänzen Sie weitere Arzneimittel, Vorerkrankungen und Ihre Kontaktangaben für Rückfragen.
- Abschicken und die Empfangsbestätigung aufbewahren. Eine Kopie für Ihre Ärztin ist sinnvoll.
Soll ich lieber über die Arztpraxis melden?
Beides ist richtig, und beides zusammen ist am besten. Eine Meldung durch Ihre Ärztin oder Apotheke enthält Laborwerte, Diagnosen und Vorbefunde, die den Fall medizinisch verwertbar machen. Ihre eigene Meldung enthält, was Sie erlebt haben, in Ihren Worten. Sprechen Sie die Beschwerden in der Praxis an und melden Sie zusätzlich selbst, wenn Sie unsicher sind, ob gemeldet wurde.
Was passiert mit Ihrer Meldung?
Swissmedic prüft Ihre Meldung, erfasst sie in der nationalen Datenbank und leitet sie pseudonymisiert an die WHO-Datenbank VigiBase weiter. Ihr Name wird der Zulassungsinhaberin nicht mitgeteilt. Sie erhalten in der Regel keine individuelle medizinische Rückmeldung, weil Swissmedic keine Behandlung beurteilt, aber Rückfragen zum Fall sind möglich.
Eine einzelne Meldung ändert selten etwas. Mehrere ähnliche Meldungen erzeugen ein Signal, und ein bestätigtes Signal führt zu einer Anpassung der Packungsbeilage, zu einem Rundschreiben an Fachpersonen oder in seltenen Fällen zu einer Rücknahme. Genau dafür sind Ihre Angaben da.
Häufige Unsicherheiten
Viele Menschen melden nicht, weil sie glauben, ihr Fall sei zu klein oder nicht belegbar. Das ist der häufigste Grund, warum seltene Nebenwirkungen spät erkannt werden. Melden Sie auch dann, wenn die Beschwerden wieder verschwunden sind, wenn Sie das Mittel abgesetzt haben oder wenn Sie nicht sicher sind, welches von mehreren Präparaten die Ursache war.
Und bei Impfungen?
Für Impfstoffe gilt derselbe Weg und dasselbe Formular. Halten Sie zusätzlich den Impfausweis bereit, weil Datum, Chargennummer und Impfstelle wichtig sind.
Häufige Fragen
Kostet die Meldung etwas?
Nein. Die Meldung an Swissmedic ist kostenlos, sowohl über das Online-Formular als auch über Ihre Arztpraxis oder Apotheke.
Wie lange nach der Nebenwirkung kann ich noch melden?
Es gibt für Betroffene keine Frist. Auch Beschwerden, die Monate zurückliegen, sind meldbar. Je frischer die Angaben zu Beginn und Verlauf sind, desto besser lässt sich der Fall bewerten.
Erhalte ich eine Antwort von Swissmedic?
Sie erhalten eine automatische Empfangsbestätigung. Eine individuelle medizinische Beurteilung Ihres Falls gibt Swissmedic nicht ab, weil dafür die behandelnde Ärztin zuständig ist. Rückfragen zum Sachverhalt sind aber möglich.
Was ist mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika?
Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika sind keine Arzneimittel und fallen nicht unter die Pharmacovigilance von Swissmedic. Zuständig sind dort die kantonalen Lebensmittel- und Chemikalienbehörden sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Brauchen Sie eine RPPV in der Schweiz?
Wir übernehmen die fachtechnisch verantwortliche Person für Pharmacovigilance, die Fallbearbeitung und die PSUR für Ihre Schweizer Zulassungen.